Sie möchten eine Patientin oder einen Patienten zur Physiotherapie zuweisen? Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie dafür brauchen: unsere Schwerpunkte mit den zuständigen Therapeutinnen und Therapeuten, den Weg der Verordnung, unser Domizil-Gebiet und die direkten Kontaktwege. Die Physiotherapie Oberwinterthur liegt an der Römerstrasse 176 in 8404 Winterthur und ist Montag bis Freitag von 07:00 bis 19:00 Uhr für Sie und Ihre Patientinnen und Patienten da.
Verordnungsformular (PDF, physioswiss) 052 551 34 00 info@physiotherapie-oberwinterthur.ch
Zum Beispiel: Ihre Patientin hatte einen Schlaganfall und soll nach dem Spitalaustritt wieder sicher gehen lernen, oder Ihr Patient mit Parkinson stürzt zunehmend. Wir behandeln alle neurologischen Erkrankungen, darunter Schlaganfall, Multiple Sklerose (MS) und Parkinson. Verantwortlich ist Monika Leuthold, Inhaberin, mit 15 Jahren Erfahrung in der Neurologie. Im Neuro-Team arbeiten zudem Aline Bieri und Rahel Gerber-Pelzmann. → Neurologische Physiotherapie
Zum Beispiel: Ihr Patient ist über 80, unsicher beim Gehen und lebt allein. Wir arbeiten an Gleichgewicht, Kraft und Sicherheit im Alltag, in der Praxis oder bei ihm zu Hause. Verantwortlich ist Monika Leuthold, Physiotherapeutin MAS und Mitautorin des Fachbuchs «Leitfaden Physiotherapie Geriatrie». → Geriatrische Physiotherapie · Gleichgewichts- und Schwindeltherapie
Zum Beispiel: Ihre Patientin hat sich beim Unihockey das Knie verletzt und will zurück in den Sport. Monika Leuthold (MAS Sports Physiotherapie, Universität Salzburg) hat während drei Saisons die Nationalliga-A-Mannschaft des HC Rychenberg betreut; Daniela Beck-Schlanke ist Sportphysiotherapeutin SPT (Magglingen). → Sportphysiotherapie · Nachbehandlung bei Verletzungen · Rehabilitation nach Operationen
Zum Beispiel: Ihr Patient kann nach einer Hüftoperation nicht in die Praxis kommen, oder eine Bewohnerin im Pflegeheim braucht Mobilisation. Wir behandeln zu Hause, in Alters- und Pflegeheimen und begleiten auch Patientinnen und Patienten in palliativen Situationen. In der Regel betreut dieselbe Therapeutin oder derselbe Therapeut die ganze Serie. → Domizil-Physiotherapie
Zum Beispiel: Ihre Patientin presst nachts, hat morgens Kieferschmerzen und trägt bereits eine Aufbissschiene. Lukas Kemper (CRAFTA®-Grundkurs, rund drei Jahre Berufserfahrung, seit Juli 2026 bei uns) behandelt Kaumuskulatur, Kiefergelenk und Halswirbelsäule. Zahnärztinnen und Zahnärzte können Physiotherapie verordnen. → Kiefer- und CMD-Physiotherapie
Zum Beispiel: Ihr Patient hat hartnäckige muskuläre Schmerzen im Nacken (Dry Needling) oder chronische Beschwerden an der Achillessehne (Stosswellentherapie). Dry Needling bietet unter anderem Monika Leuthold an, eingetragen beim Dry Needling Verband Schweiz (DVS). Zudem bieten wir Stosswellentherapie an. → Dry Needling · Stosswellentherapie
Weitere Leistungen, z. B. manuelle Therapie, Atemtherapie, ambulante Rehabilitation oder Wohnraumabklärung, finden Sie in der Leistungsübersicht.
Domizil-Verordnung: Für Hausbesuche muss auf der Verordnung das Feld «Domizilbehandlung» angekreuzt sein. Ohne diesen Vermerk können wir die Behandlung zu Hause nicht über die Versicherung abrechnen. Das gilt auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen.
Nach einem Unfall läuft die Behandlung in der Regel über die Unfallversicherung; die Patientin oder der Patient bringt die Schadennummer mit. Ohne Verordnung ist eine Behandlung als Selbstzahler möglich.
Nach jeder Serie erhalten Sie von uns einen kurzen Bericht zum Verlauf. Ob eine weitere Serie sinnvoll ist, besprechen wir mit Ihrer Patientin oder Ihrem Patienten; die Folgeverordnung stellen Sie aus.
Wir kommen zu Ihren Patientinnen und Patienten nach Hause, ins Alters- oder Pflegeheim – in Winterthur und den umliegenden Gemeinden. Alle Orte finden Sie auf unserer Seite Domizil-Physiotherapie. Ihre Patientin wohnt ausserhalb? Rufen Sie uns an, wir suchen eine Lösung.
Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Chiropraktorinnen und Chiropraktoren.
Höchstens 9 Sitzungen. Für weitere Sitzungen stellen Sie eine neue Verordnung aus. Nach 36 Sitzungen braucht es für die Fortsetzung zulasten der Grundversicherung einen Bericht an die Vertrauensärztin oder den Vertrauensarzt der Krankenkasse.
Die erste Behandlung muss innert 5 Wochen nach Ausstellung stattfinden. Diese Frist gilt nur für die Erstverordnung, nicht für Folgeverordnungen.
Kreuzen Sie auf der Verordnung «Domizilbehandlung» an. Das gilt auch für Patientinnen und Patienten im Alters- oder Pflegeheim.
Nach jeder Serie erhalten Sie von uns einen kurzen Bericht zum Verlauf. Ob eine weitere Serie sinnvoll ist, besprechen wir mit Ihrer Patientin oder Ihrem Patienten; die Folgeverordnung stellen Sie aus.
Senden Sie die Verordnung per E-Mail an info@physiotherapie-oberwinterthur.ch. Alternativ bringt Ihre Patientin oder Ihr Patient die Verordnung zum ersten Termin mit.