Für Zuweisende: Physiotherapie Oberwinterthur

Sie möchten eine Patientin oder einen Patienten zur Physiotherapie zuweisen? Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie dafür brauchen: unsere Schwerpunkte mit den zuständigen Therapeutinnen und Therapeuten, den Weg der Verordnung, unser Domizil-Gebiet und die direkten Kontaktwege. Die Physiotherapie Oberwinterthur liegt an der Römerstrasse 176 in 8404 Winterthur und ist Montag bis Freitag von 07:00 bis 19:00 Uhr für Sie und Ihre Patientinnen und Patienten da.

Verordnungsformular (PDF, physioswiss) 052 551 34 00 info@physiotherapie-oberwinterthur.ch

Unsere Schwerpunkte und wer sie verantwortet

Neurologie

Zum Beispiel: Ihre Patientin hatte einen Schlaganfall und soll nach dem Spitalaustritt wieder sicher gehen lernen, oder Ihr Patient mit Parkinson stürzt zunehmend. Wir behandeln alle neurologischen Erkrankungen, darunter Schlaganfall, Multiple Sklerose (MS) und Parkinson. Verantwortlich ist Monika Leuthold, Inhaberin, mit 15 Jahren Erfahrung in der Neurologie. Im Neuro-Team arbeiten zudem Aline Bieri und Rahel Gerber-Pelzmann. → Neurologische Physiotherapie

Geriatrie

Zum Beispiel: Ihr Patient ist über 80, unsicher beim Gehen und lebt allein. Wir arbeiten an Gleichgewicht, Kraft und Sicherheit im Alltag, in der Praxis oder bei ihm zu Hause. Verantwortlich ist Monika Leuthold, Physiotherapeutin MAS und Mitautorin des Fachbuchs «Leitfaden Physiotherapie Geriatrie». → Geriatrische Physiotherapie · Gleichgewichts- und Schwindeltherapie

Sportphysiotherapie

Zum Beispiel: Ihre Patientin hat sich beim Unihockey das Knie verletzt und will zurück in den Sport. Monika Leuthold (MAS Sports Physiotherapie, Universität Salzburg) hat während drei Saisons die Nationalliga-A-Mannschaft des HC Rychenberg betreut; Daniela Beck-Schlanke ist Sportphysiotherapeutin SPT (Magglingen). → Sportphysiotherapie · Nachbehandlung bei Verletzungen · Rehabilitation nach Operationen

Domizil-Physiotherapie (Hausbesuche)

Zum Beispiel: Ihr Patient kann nach einer Hüftoperation nicht in die Praxis kommen, oder eine Bewohnerin im Pflegeheim braucht Mobilisation. Wir behandeln zu Hause, in Alters- und Pflegeheimen und begleiten auch Patientinnen und Patienten in palliativen Situationen. In der Regel betreut dieselbe Therapeutin oder derselbe Therapeut die ganze Serie. → Domizil-Physiotherapie

Kiefer- und CMD-Physiotherapie

Zum Beispiel: Ihre Patientin presst nachts, hat morgens Kieferschmerzen und trägt bereits eine Aufbissschiene. Lukas Kemper (CRAFTA®-Grundkurs, rund drei Jahre Berufserfahrung, seit Juli 2026 bei uns) behandelt Kaumuskulatur, Kiefergelenk und Halswirbelsäule. Zahnärztinnen und Zahnärzte können Physiotherapie verordnen. → Kiefer- und CMD-Physiotherapie

Dry Needling und Stosswellentherapie

Zum Beispiel: Ihr Patient hat hartnäckige muskuläre Schmerzen im Nacken (Dry Needling) oder chronische Beschwerden an der Achillessehne (Stosswellentherapie). Dry Needling bietet unter anderem Monika Leuthold an, eingetragen beim Dry Needling Verband Schweiz (DVS). Zudem bieten wir Stosswellentherapie an. → Dry Needling · Stosswellentherapie

Weitere Leistungen, z. B. manuelle Therapie, Atemtherapie, ambulante Rehabilitation oder Wohnraumabklärung, finden Sie in der Leistungsübersicht.

So funktioniert die Zuweisung

  1. Verordnung ausstellen. Für die Abrechnung über die Grundversicherung braucht es eine ärztliche Verordnung. Verordnen dürfen Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, auch Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Chiropraktorinnen und Chiropraktoren. Wir empfehlen das offizielle Formular von physioswiss: Verordnungsformular herunterladen (PDF) · Word-Version. Hilfreich für uns sind behandlungsrelevante Diagnosen, Ziel der Behandlung sowie allfällige Limiten, Vorsichtsmassnahmen oder ein Belastungsschema nach Operationen.
  2. Umfang und Frist. Eine Verordnung gilt für höchstens 9 Sitzungen. Die erste Behandlung muss innert 5 Wochen nach Ausstellung stattfinden, sonst verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Bitte weisen Sie Ihre Patientinnen und Patienten darauf hin, sich rasch bei uns zu melden. Für weitere Sitzungen braucht es eine neue Verordnung.
  3. Verordnung an uns übermitteln. Ihre Patientin oder Ihr Patient bringt die Verordnung zum ersten Termin mit, oder Sie senden sie uns per E-Mail an info@physiotherapie-oberwinterthur.ch.
  4. Termin. Ihre Patientin oder Ihr Patient bucht online oder ruft uns an: 052 551 34 00.

Domizil-Verordnung: Für Hausbesuche muss auf der Verordnung das Feld «Domizilbehandlung» angekreuzt sein. Ohne diesen Vermerk können wir die Behandlung zu Hause nicht über die Versicherung abrechnen. Das gilt auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen.

Nach einem Unfall läuft die Behandlung in der Regel über die Unfallversicherung; die Patientin oder der Patient bringt die Schadennummer mit. Ohne Verordnung ist eine Behandlung als Selbstzahler möglich.

Rückmeldung und Bericht an Sie

Nach jeder Serie erhalten Sie von uns einen kurzen Bericht zum Verlauf. Ob eine weitere Serie sinnvoll ist, besprechen wir mit Ihrer Patientin oder Ihrem Patienten; die Folgeverordnung stellen Sie aus.

Erreichbarkeit und Termine

  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 07:00 bis 19:00 Uhr, auch für Hausbesuche
  • Telefon: 052 551 34 00
  • E-Mail: info@physiotherapie-oberwinterthur.ch
  • Online-Buchung für Ihre Patientinnen und Patienten: Termin online buchen
  • Termine: Rufen Sie uns an, wir suchen gemeinsam einen passenden Termin. Hausbesuche machen bei uns alle Therapeutinnen und Therapeuten.

Unser Domizil-Gebiet

Wir kommen zu Ihren Patientinnen und Patienten nach Hause, ins Alters- oder Pflegeheim – in Winterthur und den umliegenden Gemeinden. Alle Orte finden Sie auf unserer Seite Domizil-Physiotherapie. Ihre Patientin wohnt ausserhalb? Rufen Sie uns an, wir suchen eine Lösung.

Kontakt

Physiotherapie Oberwinterthur
Römerstrasse 176, 8404 Winterthur
Telefon 052 551 34 00 · info@physiotherapie-oberwinterthur.ch
Montag bis Freitag, 07:00 bis 19:00 Uhr
Kontakt und Anfahrt · Über uns

Häufige Fragen von Ärztinnen und Ärzten

Wer darf Physiotherapie verordnen?

Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Chiropraktorinnen und Chiropraktoren.

Wie viele Sitzungen umfasst eine Verordnung?

Höchstens 9 Sitzungen. Für weitere Sitzungen stellen Sie eine neue Verordnung aus. Nach 36 Sitzungen braucht es für die Fortsetzung zulasten der Grundversicherung einen Bericht an die Vertrauensärztin oder den Vertrauensarzt der Krankenkasse.

Wie lange ist eine Verordnung gültig?

Die erste Behandlung muss innert 5 Wochen nach Ausstellung stattfinden. Diese Frist gilt nur für die Erstverordnung, nicht für Folgeverordnungen.

Was muss ich für einen Hausbesuch angeben?

Kreuzen Sie auf der Verordnung «Domizilbehandlung» an. Das gilt auch für Patientinnen und Patienten im Alters- oder Pflegeheim.

Wie erhalte ich eine Rückmeldung?

Nach jeder Serie erhalten Sie von uns einen kurzen Bericht zum Verlauf. Ob eine weitere Serie sinnvoll ist, besprechen wir mit Ihrer Patientin oder Ihrem Patienten; die Folgeverordnung stellen Sie aus.

Wie kann ich Ihnen eine Verordnung direkt schicken?

Senden Sie die Verordnung per E-Mail an info@physiotherapie-oberwinterthur.ch. Alternativ bringt Ihre Patientin oder Ihr Patient die Verordnung zum ersten Termin mit.

Bei uns sind Sie bestens aufgehoben.

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